Hallo zusammen!
In unserer Firma machen wir zwei Lohnabrechnungsläufe im Monat. Die Gehaltsempfänger zum 23. des laufenden Monats und die Lohnempfänger (Stundenlöhner) zum 12. des Folgemonats. Nach der alten Fälligkeit der SV-Beiträge war es ja kein Problem, in der Buchhaltung die Bankbelastung und die gebuchte Abrechnungswerte abzustimmen.
Beim Gehalt gibt es auch bei der neuen Fälligkeit kein Problem, das Verbindlichkeitskonto abzustimmen. Die Beitragsnachweise und Überweisungen werden ja aus dem Echtlauf der Abrechnung erzeugt.
Beim Lohn erstellen wir anhand der Vormonatswerte die Beitragsnachweise und Überweisung. Hier gibt es natürlich Differenzen zwischen dem Beitragsnachweis/Überweisung und den in der nachfolgenden Abrechnung gebuchten Abrechnungswerten. Diese werden dann beim nächsten Beitragsnachweis/Überweisung berücksichtigt. Das Verbindlichkeitskonto ist somit nicht mehr abstimmbar bzw. es gibt keine Kontrollmöglichkeit mehr, ob die Beiträge vollständig überwiesen wurden.
Gibt es da eine Möglichkeit herauszufinden, wie sich der Überweisungsbetrag in Differenz aus dem Vormonat und "Abschlag" für den laufenden Monat zusammensetzt? Die Bankbelastung könnte man somit bei der Verbuchung aufteilen und das Verbindlichkeitskonto wieder abstimmen.
Der Grund ist nämlich folgender:
Wir rechnen hier mehrere Firmen ab. Bei einer 7-Hansel-Firma bin ich zufällig darauf gekommen, dass die SV-Beiträge nicht vollständig überwiesen wurden.
Ein Lohnempfänger und einziger Versicherter bei dieser Krankenkasse ist im Januar eingetreten. Im Januar hat es logischerweise keine Schätzung der SV-Beiträge gegeben (keine Vormonatswerte vorhanden!). Im Februar wurden zwar die Beiträge vom Januar als Schätzung für den Februar übernommen aber der Januar selbst wurde nicht überwiesen!
Dieser Bock, der da von SAP geschossen wurde, wurde lt. unserem IT-Dienstleister angeblich von SAP auch offiziell bestätigt und ist zwischenzeitlich behoben. Die Eintritte herauszufinden und zu überprüfen ist zwar etwas aufwändig aber kein unlösbares Problem. Wer garaniert mir aber, ob es nicht noch andere Fallkonstellationen gibt, bei denen die Beiträge nicht, doppelt oder nur teilweise abgeführt wurden?
Vielleicht hat ja hier im Forum jemand eine Idee. Meine Jungs und Mädels von unserem IT-Dienstleister bzw. mein Chef können oder besser gesagt wollen mich nicht verstehen. Bei der nächsten Betriebsprüfung bin ja ich nur der Depp!
Vielen Dank im voraus!
lg
bfm