Hilfe!! Märzklausel Korrektur

Hilfe!! Märzklausel Korrektur

Postby Penelope4263 » Fri Mar 31, 2006 7:42 pm

Unsere Personalabteilung hat vergessen den Bonus eines Mitarbeiters in der Märzabrechnung aufzugeben.
Nun ist der Monat zu und die DEÜV Jahresmeldung schon gelaufen. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit die SV- Lüfte des Vorjahres noch auszuschöpfen?

Ich habe mir die /105 angeschaut und getestet, allerdings zieht diese Lohnart nur das Entstehungsprinzip, in dem Monat, in dem auch die Einmalzahlung aufgeben wurde, das heisst März des aktuellen Jahres.

Kann man die Regel DV40 modifizieren?

Vielen Dank
Sabine
Penelope4263
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Postby Pelin1208 » Tue Apr 04, 2006 1:20 pm

Hi Sabine,

irgendwie ist mir das Problem nicht ganz klar :?

Was heisst: "der Monat ist zu"? Man kann doch trotzdem Lohnarten in den Monat eingeben. Oder setzt ihr die tiefste Rückrechnung auf den jeweils aktuellen Monat?

Wenn ihr den Bonus jetzt mit Gültigkeitsdatum März einstellt, wird die Rückrechnung für die SV-Verbeitragung das Entstehungsprinzip anwenden und auch die SV-Lüfte ausschöpfen.

Bereits erfolgte DEÜV-Meldungen werden korrigiert und erneut ausgegeben/übertragen.

Oder?

Gruß
Donny
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Postby Helene551 » Thu Apr 06, 2006 1:28 pm

Hallo ihr beiden,

ich denke mal mit "der Monat ist zu" ist gemeint, dass die Abrechnung für den Monat schon abgeschlossen ist und der Verwaltungssatz "zu" ist.

Ich habe die Sache mal gerade bei meiner Personalnummer ausprobiert und mir im April eine eine Bonunszahlung mit Entstehungsdatum 31.03. eingegeben. Bei der Testabrechnung ordnet SAP die Bonuszahlung steuer- und sv-mäßig dem April zu! Auf der Abrechnung sind zumindest keine Rückrechnungen zu erkennen. Evtl. im Lohnkonto(?). Das glaube ich allerdings nicht, weil wenn ich die Abrechnung mit der Bonuszahlung im April mache, kommen auf der Abrechnung die gleichen Zahlen raus.

hmmm, eigentlich will ich ja mit einer Rückrechnung eine alte Abrechnung korrigieren. In dem Fall funktioniert das allerdings nicht! Ich glaube aber früher ging das immer. Seit 2-3 Jahren gilt ja für Einmalzahlungen in der SV auch das Zuflußprinzip. Sicher hat es etwas damit zu tun.

Meiner Meinung nach liegt es aber letztendlich in der Entscheidung und Veranwortung des Entgeltabrechners, welches Prinzip angewandt wird. Der muß ja bei einer Betriebsprüfung für seine Fehler und die Fehler der Software geradestehen.
Helene551
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Re: Hilfe!! Märzklausel Korrektur

Postby Joeline5261 » Thu Apr 06, 2006 1:49 pm

Hallo,
schon mal den Hinweis 33194 dafür beachtet.
Dort wird ja beschrieben wie mit sowas umgegangen
werden soll.
Gruß Wolfgang
schwan hat geschrieben:Unsere Personalabteilung hat vergessen den Bonus eines Mitarbeiters in der Märzabrechnung aufzugeben.
Nun ist der Monat zu und die DEÜV Jahresmeldung schon gelaufen. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit die SV- Lüfte des Vorjahres noch auszuschöpfen?

Ich habe mir die /105 angeschaut und getestet, allerdings zieht diese Lohnart nur das Entstehungsprinzip, in dem Monat, in dem auch die Einmalzahlung aufgeben wurde, das heisst März des aktuellen Jahres.

Kann man die Regel DV40 modifizieren?

Vielen Dank
Sabine
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Postby Pelin1208 » Thu Apr 06, 2006 3:55 pm

Nach dem Lesen des von Wolfgang genannten Hinweises wollte ich es noch nicht glauben und hab's noch selber ausprobiert.

Und es ist tatsächlich so :shock:

Die rückwirkend für März vorgegebene Einmalzahlung wird im April verbeitragt.

Nehme also alles zurück ung behaupte das Gegenteil.

Und lt. Hinweis kann man ja auch mit der Krankenkasse über abweichende Vorgehensweisen reden und die Verbeitragung dann entsprechend modifizieren.

Respekt
donny

PS: Zu meiner Ehrenrettung "Unsere Abrechner geben solche Dinge natürlich immer rechtzeitig ein..."
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