by Fritz5064 » Thu Nov 12, 2015 2:04 pm
Hallo, ein Mitarbeiter hat Privatinsolvenz und eine Unterhaltspfändung. Die Privatinsolvenz ging vor der Unterhaltspfändung ein. Laut Rücksprache der Fachabteilung mit dem Insolvenzverwalter kann die Unterhaltspfändung vorrangig bedient werden. Gibt es eine Möglichkeit die Rangfolge zu beinflussen (ausser Änderung des Zustelldatums?)?