Fälligkeit SV bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

Fälligkeit SV bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

Postby Fritz5064 » Mon Nov 03, 2014 10:45 am

Hallo,

lt. Info der Krankenkassen ist für die Beitragsfälligkeit der Sitz der Einzugsstelle relevant. D.h. dass für z.B. IKK classic, Sitz Dresden, der 31.10.2014 ein Feiertag war und damit die SV-Beiträge zum 28.10.2014 fällig waren. Gibt es eine simple Methode, wie man dies in SAP berücksichtigen kann?
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Re: Fälligkeit SV bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

Postby Finnja1987 » Thu Nov 13, 2014 5:13 pm

Warum in SAP berücksichtigen? Ich habe das Schreiben wegen Säumniszuschlag bekommen, habe dann, nach Telefonat mit der IKK einen Antrag auf Erlaß der Säumnisgebühr gestellt (und im ergänzenden Schreiben darauf hingewiesen, daß es wohl nicht Aufgabe des Entgeltabrechners sein kann, bei jeder KK-Fusion nun den jeweiligen Hauptsitz und die passende Feiertagsregelung zu prüfen). Die Säumnisgebühr wurde (natürlich) erlassen. Ist für den Moment ein bißchen Zusatzaufwand, aber dann merkt die Kasse, daß sie das vielleicht abstellen muß und sich dem Rest der Republik anpassen. .
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Re: Fälligkeit SV bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

Postby Fritz5064 » Thu Nov 13, 2014 5:17 pm

Das hab ich auch gemacht und sie wurde auch erlassen. Allerdings ist die Fälligkeit nun mal so geregelt, insofern müsste oder sollte man das eigentlich auch abbilden können - insbesondere weil genau diese Prüfung nicht Aufgabe des Abrechners sein sollte.
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Re: Fälligkeit SV bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

Postby Bilal3242 » Fri Nov 14, 2014 8:19 am

Ist es bei dem heutigen Zinsniveau denn wirklich noch ein Problem einfach alle einen Tag früher zu bezahlen?
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Re: Fälligkeit SV bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

Postby Fritz5064 » Fri Nov 14, 2014 8:56 am

Andersrum wäre die Frage, ist es bei dem gegenwärtigen Zinsniveau wirklich ein Problem wenn alles ein Tag später eingeht, aber die Diskussion dreht sich im Kreis. Offenbar wird die Anforderung von SAP nicht umgesetzt. War auch nur ne Frage......
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Re: Fälligkeit SV bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

Postby Ida5160 » Fri Nov 14, 2014 11:57 am

Hallo,

also ich bin kein HR Mensch. Aber wir haben in unserer Anwendung auch Ultimofragestellungen.

Ich denke mal, man kann sicherlich einen Fabrikkalender definieren oder benutzen (den für Sachsen ebend). Der weiß dann ja, ob der Ultimo der Reformationstag ist.

Ich weiß allerdings nicht, wie man den Kalender fürs HR "anzapft". Aber eventuell wäre das ja ein gangbarer Weg...

Gruß
Ida5160
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