Mitarbeiter will von seiner Abfindung (Austritt 2014) einen größeren Betrag mittels der sog. Vervielfältigungsregel (§ 3 Nr. 63 Satz 4) in eine Direktversicherung einzahlen - der Betrag liegt über den Genzen von (2013) 2.784,-- € + 1.800,-- €, da er die max. möglichen 10 Jahre ausschöpfen kann.
Beiträge im IT0699 werden jedoch nur bis zu diesen Grenzen als steuerfrei bzw ggf. SV-frei berücksichtigt. Gibt es einen Werg, ohne größeres Customizing die Vervielfältigungsregel hier abzubilden? Vielen Dank im Voraus!