Ab 1.7.2013 gilt ja die neue Entgeltbescheinigungsrichtlinie (EBESCHV) für die Aufbereitung des Entgeltnachweises.
Frage ist, wie jetzt nach EBESCHV die AVMG-AG-Zulagen darzustellen sind?
In den Ausführungen der BMAS heißt es, dass AVMG weder erhöhend noch vermindernd im neuen Gesamtbrutto darzustellen ist.
Gilt das auch für AVMG-AG-Zulagen?
Wenn ja, wie sollte man das darstellen? Eine durchgängige Rechnung auf dem Entgeltnachweis wird dann sehr schwierig. Denn AVMG-AG-Zulagen können steuer- und SV-mindernd sein, aber auch einer vollen Verbeitragung unterliegen, und müssen deshalb im Brutto-/Zusatzbereich irgendwie auftauchen. Aus diesem Grunde tendieren wir dazu, dies weiter im Gesamtbrutto zu lassen wie bisher.
SAP hat in seiner Interpretation allerdings die Zulagen aus dem neuen Gesamtbrutto (/10E) rausgenommen. Diese Interpretation ist aber in den Richtlinien und Vorgaben der BMAS so nicht explizit zu finden. Und auch bei der Darstellung im DF01 wird SAP im Block Persönliche Be-/Abzüge ungenau (der volle Abfühurngsbetrag zum AVMG ist nicht mehr erkennbar).
Zur Verdeutlichung zwei Beispieldarstellungen:
a) AVMG-AG-Anteil im Gesamtbrutto
Gehalt 2000,00
AVMG-AG-Zulage 200,00
Gesamtbrutto 2.200,00
b) AVMG-AG-Anteil nicht im Gesamtbrutto
Gehalt 2000,00
AVMG-AG-Zulage (200,00 im Zusatzbereich)
Gesamtbrutto 2.000,00
Hat einer diese Problematik schon mal durchdacht oder geklärt?
Gruß
Richie