Hallo Zusammen,
zum 01.01.2013 hat SAP die Möglichkeit eingestellt per Maßnahmegrund eine DEÜV Meldung zu erzeugen. Hierzu gibt es den Hinweis 1784206.
Bei einer SV Prüfung teilte der Prüfer uns mit, das eine Meldung bei jedem Wechsel der Betriebsnummer erforderlich ist, unabhängig davon welche juristische Person sich dahinter verbirgt.
Gibt es solche Fälle auch bei euch? Wie seit ihr damit umgegangen?
Oder haltet ihr euch strkt an den SAP Hinweis und erstellt keine Meldungen beim Wechsel einer Betriebsnummer innerhalb einer juristischen Person?
Gruß