Hallo zusammen,
nun habe ich mal eine rechtliche Frage:
im Umsatzsteuergesetz steht in §14, dass eine Papierrechnung entfallen kann, wenn ein EDI-Verfahren eingesetzt wird.
Nun stellt sich für mich die Frage, was ein EDI-Verfahren nach §14 ist? Hintergrund: wir sind ein Konzern mit vielen verbundenen Unternehmen, die untereinander Leistungen und Lieferungen erbringen. Wir rechnen diese Leistungen über IC-Fakturen ab. Diese erzeugen über IDOC und ein Mapping auf den entsprechenden Buchungskreisen die kreditorischen Buchungen.
Ist nun nach §14 diese Abwicklung über Idocs ein zulässiges EDI-Verfahren? Kennt jemand eine Definition / Referenz, die das genauer beleuchtet?
Viele Grüße
Darken