Hallo zusammen
Wir haben folgenden Sachverhalt: Der Kunde zahlt seine geplanten Tilgungen frühzeitig, d.h. vor dem "Zahltag" der geplanten und allenfalls auch bereits sollgestellten Tilgung. Das Zinsberechnungskapital wird erst zum valutierten Zeitpunkt der Tilgung angepasst und nicht bereits schon zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Demzufolge wird auch keine Zinsgutschrift o.ä. produziert. Dies ist gemäss vertraglichen Vereinbarungen nicht statthaft.
Hat jemand eine hilfreiche Idee?
Gruss und besten Dank
D.