Hallo,
nach dem Umsatzsteuergesetz darf der Unternehmer den Vorsteuerabzug aus empfangenen Leistungen erst in dem Voranmeldungszeitraum geltend machen, in dem ihm die Rechnungs i.S. des §14 UStG darüber vorliegt.
Beispiel:
Wie empfangen eine Leistung Ende November.
Die Rechnung erhalten wir Anfang Dezember.
Somit dürfte man VSt für Dezember, also erst im Januar verrechnen. Wir wollen aber die Rechnung noch im November buchen. Nun muss ich es hinbekommen, dass die VSt. aber nach gesetzlichen Vorschriften gebucht und verrechnet wird.
Kann mir da jemand helfen bzw. gibt es da SAP-Hinweise ?
Es müssten ja auch noch andere das Problem haben.
Vielen Dank
Blueshape