Moin zusammen.
Ich möchte einen Anlagenbeleg stornieren (mit AB08). Diese Anlage wurde im Juli 2013 buchalterisch "versehentlich" verschrottet. Da wir uns mittlerweile im neuen Geschäftsjahr befinden, lässt die AB08 das Stornieren dieser Verschrottung aber nicht zu. Es kommt zu der Fehlermeldung "AA487". => Im "alten" Geschäftsjahr kann (und darf!) ich nicht mehr stornieren, da FI-seitig das GJ bereits geschlossen ist und im "neuen" Geschäftsjahr darf ich auch nicht, weil das System merkt, dass es sich bei der Buchung und der Stornierung um zwei unterschiedliche Jahre handelt. Gute Frage: was nun? Kann man so einen Beleg tatsächlich nicht stornieren? Die Anlage "lebt" ja immer noch und soll auch weiterhin im Anlagenspiegel mit den AK auftauchen... (Die AfA wird indirekt gebucht). Was kann ich also tun?
Viele Grüße
der Prof.