Stornieren eines Anlagenbeleges, Fehler AA487

Stornieren eines Anlagenbeleges, Fehler AA487

Postby Kate3812 » Wed Dec 04, 2013 10:00 am

Moin zusammen.

Ich möchte einen Anlagenbeleg stornieren (mit AB08). Diese Anlage wurde im Juli 2013 buchalterisch "versehentlich" verschrottet. Da wir uns mittlerweile im neuen Geschäftsjahr befinden, lässt die AB08 das Stornieren dieser Verschrottung aber nicht zu. Es kommt zu der Fehlermeldung "AA487". => Im "alten" Geschäftsjahr kann (und darf!) ich nicht mehr stornieren, da FI-seitig das GJ bereits geschlossen ist und im "neuen" Geschäftsjahr darf ich auch nicht, weil das System merkt, dass es sich bei der Buchung und der Stornierung um zwei unterschiedliche Jahre handelt. Gute Frage: was nun? Kann man so einen Beleg tatsächlich nicht stornieren? Die Anlage "lebt" ja immer noch und soll auch weiterhin im Anlagenspiegel mit den AK auftauchen... (Die AfA wird indirekt gebucht). Was kann ich also tun?

Viele Grüße
der Prof.
Kate3812
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Re: Stornieren eines Anlagenbeleges, Fehler AA487

Postby Kate3812 » Mon Jan 06, 2014 11:04 am

Moin zusammen,

ich arbeite immer noch an dem genannten Problem... weiß tatsächlich niemand, wie diese Fehlbuchung zu korrigieren ist?

Für eventuelle Tipps bin ich jederzeit dankbar.

Grüße,
Prof.
Kate3812
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Re: Stornieren eines Anlagenbeleges, Fehler AA487

Postby Bianka4768 » Tue Jan 07, 2014 12:58 pm

Hallo Prof.
Was spricht dagegen die Anlage (mit verkürzter Abschreibungszeit) neu aufzunehmen?

(Achtung: Hier spricht kein FI-ler)

MfG
Thomas R.
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Re: Stornieren eines Anlagenbeleges, Fehler AA487

Postby Kate3812 » Wed Jan 08, 2014 8:40 am

Moin Thomas,

dagegen spricht u. a., dass wir dann eine "neue" Anlage im Anlagenspiegel ausweisen würden, obwohl sie physisch nicht existiert. Zudem würde die Historie der "alten" Anlage verloren gehen. Den "Zugang" der neuen Anlage (Abrechnungskonto) könnte man (nachdem man das AfA-Beginn Datum auf den historischen Wert gesetzt und die volle AfA im ersten Monat nach dem Zugang gebucht hat) gegen das Wertberichtigungskonto steuern um ihn zu eliminieren; aber dann hätte man wie gesagt im Anlagenspiegel "schiefe" Werte. Bilanztechnisch würde das ganze hinhauen, aber .... Nebenbuch = Schrott! :o(

Wir hätte auch noch die Möglichkeit, das alte GJ noch einmal zu öffnen, da spielen die Prüfer aber nicht mit, obwohl die Buchungen das Jahresergebnis nicht verändern würden. Aber das ist auch nachvollziehbar; wir sind (durch ein abweichendes Wirtschaftsjahr) bereits in der Buchungsperiode 04!

Nun haben wir beschlossen, aufgrund der nicht erheblichen Wertes alles so zu lassen wie es ist. Den Prüfern wird das erklärt, das gibt eine Notiz im Abschlussbericht (Falschbuchung) und gut.

Ansonsten Danke für deine Antwort!

Viele Grüße
der Prof.
Kate3812
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Re: Stornieren eines Anlagenbeleges, Fehler AA487

Postby Juliana2254 » Wed Jan 15, 2014 2:48 pm

Hallo Prof.

so wie ich verstanden habe, soll in das alte Jahr nichts gebucht werden und nach Möglichkeit auch nicht auf eine neue Anlage.
Wäre es möglich, in der Anlage die Deaktivierung rauszunehmen und mit der Nachaktivierung (ABNAN bzw. ABNA) im aktuellen Jahr die Anlage wieder ins Leben zu rufen.
In der Bestandsliste ist sie wieder drin, im Gitter wird sie in der Spalte Nachaktivierung ausgewiesen. Mit der Angabe des ursprünglichen Bezugsdatums wird auch die Afa korrekt berechnet und weiter abgeschrieben.

Viele Grüße
JKirschner
Juliana2254
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